Umfassende Unterstützung bei der Grundpflege in der häuslichen Umgebung. Die Grundpflege nach dem elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Wir versorgen Patienten und Patientinnen aller Pflegegrade.
Maßnahmen der ärztlichen Behandlung, die dazu dienen, Krankheiten zu heilen, ihre Verschlimmerung zu verhüten oder Krankheitsbeschwerden zu lindern. Dazu gehört neben vielen weiteren Maßnahmen: Blutzucker messen, Insulingabe, Medikamente richten und Medikamentengabe, Kompressionstherapie...
Zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in einem Pflegegrad ist der Pflegeberatungsbesuch einer Pflegefachperson verpflichtend. In den Pflegegraden 1, 2 und 3 einmal halbjährlich, in den Pflegegraden 4 und 5 mindestens einmal vierteljährlich. Der Nachweis über diesen Besuch wird von uns an die Pflegekasse geschickt.